Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des VGS Möhnesee
A. Teilnahmebedingungen
Anmeldung zu den Kursen
- Schriftliche Anmeldung mit dem Kursanmeldeformular persönlich an der Rezeption der Klinik Möhnesee / Büro Sporttherapie (Raum 136 im Sockelgeschoss), per Post, Fax, oder per e-mail auf dieser Internetseite (siehe "Kursangebot")
- Eine telefonische Anmeldung ist nicht verbindlich! Sie erhalten keine schriftliche Anmeldebestätigung. Wir melden uns nur bei ausgebuchten Kursen oder Kursausfall umgehend bei Ihnen.
- Mit der schriftlichen Anmeldung oder einer Online-Anmeldung akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Es erfolgt grundsätzlich keine Rechnungsstellung nach Ihrer Anmeldung.
Zahlung
- per Lastschrift (Einzugsermächtigung)
Beachten Sie bitte, daß eine einmal durch Sie erteile Lastschrift bis auf Ihren Widerruf für alle zukünftigen Kurse gilt, die Sie evtl. bei uns buchen. - Überweisung spätestens bis zum Tag der ersten Kurseinheit auf das
IBAN: DE74 4145 0075 0050 0147 78
BIC : WELADED1SOS
Die Gebühren werden zum Kursbeginn von Ihrem Konto abgebucht - Bei verspäteter Zahlung wird ein Säumniszuschlag von € 5,00 erhoben!
Rücktritt
- Bitte treten Sie schriftlich von der Anmeldung zurück.
- Können aus Krankheitsgründen nur max 25% der Kurseinheiten wahrgenommen werden, kann eine Verrechnung mit späteren Kursgebühren erfolgen. Eine Rückzahlung der Kursgebühren ist nicht möglich.
Infos
- Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
- Bei gesundheitlichen Bedenken empfehlen wir, sich vor Kursbeginn vom Arzt untersuchen zu lassen.
- Anmeldungen zum Rehasport bei Herzerkrankungen können nur nach einem persönlichen Vorstellungsgespräch erfolgen.
- Der VGS behält sich einen Kursleiterwechsel aus organisatorischen Gründen vor.
- Alle Angaben zu Kursangeboten und -zeiten im Programmheft und auf den Internetseiten des VGS sind ohne Gewähr - Änderungen bleiben vorbehalten.
- Ärztliche Verordnungen zur Teilnahme am Rehasport müssen rechtzeitig vor Kursbeginn durch die Krankenkasse genehmigt werden. Liegt eine verspätete Verordnung vor, wird eine erhöhte Kursgebühr zum Ausgleich des Verlustausfalls berechnet.
B. Erstattung durch die Krankenkassen
- Rehasport wird von den gesetzlichen Krankenkassen gem. § 43 SGB V durch Zuschüsse an den Träger unterstützt.
- Präventionsangebote, die gem. § 20, Abs. 1 SGB V den Richtlinien der Förderung entsprechen, sind in Absprache mit der Krankenkasse zu klären. Witere Infos unter: www.zentrale-prüfstelle-praevention.de
- Bei zertifizierten Angeboten kann über die Kursleitung in der letzten Kursstunde eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse ausgestellt werden.
- Eine Kostenübernahme bzw. eine Bezuschussung muss im Bedarfsfall über die Krankenkasse angefragt werden.
- Eine Garantie für eine Kostenübernahme / Bezuschussung wird seitens des VGS nicht übernommen. Gerne können sich die Teilnehmer im Vorfeld über die Geschäftsstelle (Herr U. Feldmann, Tel. 02924-800561) informieren.
C. Parkplatzbenutzung
- Die Nutzung der Parkplätze auf dem Gelände der Dr. Becker Klinik Möhnesee ist für alle VGS-Kursteilnehmer / Mitglieder im VGS kostenpflichtig. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte der Schautafel am Parkautomaten vor Ort.